Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Signa At 2020 Drei GmbH; ada Learning GmbH - BWB/Z-5592 | Bundeswettbewerbsbehörde

Signa At 2020 Drei GmbH; ada Learning GmbH

BWB/Z-5592

02.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übernahme einer Beteiligung an der ada Learning GmbH (Düsseldorf) durch die SIGNA AT 2020 Drei GmbH im Ausmaß von rund 33,333% im Wege einer Kapitalerhöhung und damit Übergang zur gemeinsamen Kontrolle an der ada Learning GmbH auf die Signa AT 2020 Drei GmbH (Innsbruck) und die bisherigen Gesellschafter der ada Learning GmbH (Düsseldorf).

Betroffener Geschäftszweig: Information und Kommunikation (Medien).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2021 weggefallen.

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