Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sephora SAS; Feelunique Holding Limited - BWB/Z-5591 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sephora SAS; Feelunique Holding Limited

BWB/Z-5591

02.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sephora, eine indirekte Tochtergesellschaft von LVMH Moёt Hennessy Louis Vuitton, beabsichtigt von Palamon Capital Partners, LP und anderen Minderheitsaktionären eine 100%-ige Beteiligung an und alleinige Kontrolle über Feelunique Holding Limited zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandelsvertrieb von Parfüms und -kosmetika.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2021 weggefallen.

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