Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

bank99 AG; ING-DiBa AG - BWB/Z-5590 | Bundeswettbewerbsbehörde

bank99 AG; ING-DiBa AG

BWB/Z-5590

02.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die bank99 AG beabsichtigt den Erwerb des bislang von der ING-DiBa Austria Niederlassung der ING-DiBa AG betriebenen österreichischen Privatkundinnengeschäfts (mit Ausnahme der reinen Sparkunden) von der ING-DiBa AG.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanzdienstleistungen ( Kreditinstitute [ohne Spezialkreditinstitute])

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2021 weggefallen.

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