Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Glencore plc; Carbones del Cerrejon Limited
BWB/Z-5587
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von zwei 33,33%- Anteilsbeteiligungen an jeweils und damit der alleinigen Kontrolle über Carbones del
Cerrejon Limited; Cerrejon Zona Norte S.A. und CMC Coal Marketing DAC durch mehrere 100%ige Tochtergesellschaften von Glencore plc.
Bei den Zielgesellschaften handelt es sich um drei Gesellschaften, die das Cerrejon Thermalkohle (oder Kraftwerkskohle)-Joint-Venture in Kolumbien betreiben und an denen Glencore plc bereits jeweils indirekt mit 33,33% beteiligt ist.
Das Zusammenschlussvorhaben,durch das Glencore plc ihre indirekte Beteiligung an jeder der Zielgesellschaften auf 100% erhöhen wird, findet im Rahmen separater, aber voneinander abhängiger Anteilskaufverträge statt.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor für Steinkohlebergbau.
Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2021 weggefallen.