Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Olympia-Verlag GmbH; E-Quadrat communications GmbH
BWB/Z-5585
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die deutsche Gesellschaft Olympia-Verlag GmbH beabsichtigt die Expansion ihrer App „kicker“ (ein Sportnachrichtenportal mit Fokus auf Fußball) in den österreichischen Markt über die Gründung einer Tochtergesellschaft, an der die E-Quadrat communications GmbH mit 49% beteiligt sein soll. Diese Tochtergesellschaft soll auf Basis eines Lizenzvertrages mit der Olympia-Verlag GmbH eine österreichische Version der App „kicker“ betreiben, eigenständig produzierten Österreich-Content sowie auch internationalen Content (aus der deutschen Version der App „kicker“) publizieren und dadurch digitale Werbeerlöse erzielen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2021 weggefallen.