Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH; NRW Bank Anstalt des öffentlichen Rechts; Westdeutsche Spielbanken GmbH - BWB/Z-5584 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH; NRW Bank Anstalt des öffentlichen Rechts; Westdeutsche Spielbanken GmbH

BWB/Z-5584

02.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH (Deutschland), die indirekt von der Gauselmann Familienstiftung (Deutschland) beherrscht wird, die wiederum allein von Herrn Paul Gauselmann (Deutschland) beherrscht wird, beabsichtigt, 100% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die Westdeutsche Spielbanken GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Spielbanken und Glücksspiel.

Betroffener Geschäftszweig: Kunst, Unterhaltung und Erholung.

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2021 weggefallen.

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