Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Legrand S.A.; Ensto Building Systems Oy - BWB/Z-5583 | Bundeswettbewerbsbehörde

Legrand S.A.; Ensto Building Systems Oy

BWB/Z-5583

30.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Legrand S.A., Limoges, Frankreich, ein weltweiter Anbieter von Dienstleistungen und Produkten für elektrische und digitale Gebäudeinfrastruktur, beabsichtigt, alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Ensto Building Systems Oy, einem finnischen Anbieter von Produkten im Bereich Elektrifizierung und Beleuchtung sowie von Lösungen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen, zu erwerben.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung elektrischer Anlagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2021 weggefallen.

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