Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Altor Fund Manager AB; Auster Capital Ltd.; Rise Up Fashion GmbH (Oceansapart) - BWB/Z-5581 | Bundeswettbewerbsbehörde

Altor Fund Manager AB; Auster Capital Ltd.; Rise Up Fashion GmbH (Oceansapart)

BWB/Z-5581

30.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Altor Fund Manager AB, Schweden, beabsichtigt, indirekt 58,8% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Rise Up Fashion GmbH (Oceansapart), Deutschland, zu erwerben.

Auster Capital Ltd. Cayman Islands, wird einen nicht-kontrollierenden Anteil von 31% an einer der neu gegründeten Holdinggesellschaften erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bekleidung, Versand- und Internet-Einzelhandel

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2021 weggefallen.

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