Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Group; Laird Thermal Systems Group - BWB/Z-5580 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Group; Laird Thermal Systems Group

BWB/Z-5580

30.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bregal Unternehmerkapital III SCSp, Bregal Unternehmerkapital III Funding Feeder SCSp und Bregal Unternehmerkapital III-A SCSp (Großherzogtum Luxemburg) beabsichtigen, mittelbar sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Laird Thermal Systems GmbH (Rosenheim / Deutschland)) und Laird Thermal Systems, Inc. (Morrisville/ USA) und den damit verbundenen Unternehmen zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Wärmemanagement-Anwendungen.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2021 weggefallen.

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