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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; Stamps.com Inc. - BWB/Z-5578 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; Stamps.com Inc.

BWB/Z-5578

30.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Investmentfirma Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an dadurch und die alleinige Kontrolle über Stamps.com Inc. (USA) zu
erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.08.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2021 weggefallen.

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