Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
illwerke vkw AG; DOMA Energietechnik GmbH; Ernst Schweizer AG
BWB/Z-5576
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von bis zu 50 % der Anteile an der DOMA Energietechnik GmbH, Österreich, durch illwerke vkw AG, Österreich.
Betroffener Geschäftsbereich: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen; Installation von Maschinen und Ausrüstungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2021 weggefallen.