Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Proxima Beta Europe B.V.; 1C Entertainment Spółka Akcyjna - BWB/Z-5575 | Bundeswettbewerbsbehörde

Proxima Beta Europe B.V.; 1C Entertainment Spółka Akcyjna

BWB/Z-5575

29.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tencent Holdings Limited, George Town, Kaimaninseln, beabsichtigt mittelbar, durch die 100%ige Tochtergesellschaft Proxima Beta Europe B.V., Amsterdam, Niederlande, 92,03% der Anteile an und alleinige Kontrolle über 1C Entertainment Spółka Akcyjna, Warschau, Polen, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Computerspielen

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2021 weggefallen.

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