Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CETP IV Investment 9 S.à r.l; Vital Topco Limited; LiveU Ltd - BWB/Z-5573 | Bundeswettbewerbsbehörde

CETP IV Investment 9 S.à r.l; Vital Topco Limited; LiveU Ltd

BWB/Z-5573

28.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CETP IV Investment 9 S.à r.l. (Luxemburg/Luxemburg), die von Fonds, die von verbundenen Unternehmen von The Carlyle Group Inc. (Washington, DC/USA) verwaltet werden, kontrolliert wird, beabsichtigt, indirekt Kontrolle über Vital Topco Limited (London/Vereinigtes Königreich), welche indirekt alle Anteile an LiveU Ltd. (Kfar Saba/Israel) hält, einschließlich derer direkter und indirekter Tochtergesellschaften, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Uplink-Content-Produkten.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2021 weggefallen.

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