Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CETP IV Investment 9 S.à r.l; Vital Topco Limited; LiveU Ltd
BWB/Z-5573
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CETP IV Investment 9 S.à r.l. (Luxemburg/Luxemburg), die von Fonds, die von verbundenen Unternehmen von The Carlyle Group Inc. (Washington, DC/USA) verwaltet werden, kontrolliert wird, beabsichtigt, indirekt Kontrolle über Vital Topco Limited (London/Vereinigtes Königreich), welche indirekt alle Anteile an LiveU Ltd. (Kfar Saba/Israel) hält, einschließlich derer direkter und indirekter Tochtergesellschaften, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Uplink-Content-Produkten.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2021 weggefallen.