Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TE Connectivity Ltd.; Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH; Erni Group AG - BWB/Z-5572 | Bundeswettbewerbsbehörde

TE Connectivity Ltd.; Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH; Erni Group AG

BWB/Z-5572

27.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TE Connectivity Ltd., Schweiz beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Schweiz sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über ERNI Group AG, Schweiz sowie all ihre Tochtergesellschaften zu erwerben.  


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2021 weggefallen.

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