Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Proxima Beta Europe B.V.; Crytek GmbH
BWB/Z-5571
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Tencent Holdings Limited, George Town, Kaimaninseln, beabsichtigt mittelbar, durch die 100%ige Tochtergesellschaft Proxima Beta Europe B.V., Amsterdam, Niederlande, die mit zwei Video Spielen von Crytek GmbH, Frankfurt, Deutschland, verbundenen IP-Rechte zu erwerben. Es ist ferner geplant, dass Tencent Holdings Limited in einem oder mehreren weiteren Schritten, durch die Proxima Beta Europe B.V. oder eine andere Tochtergesellschaft, weitere Vermögenswerte der Crytek GmbH und/oder die Mehrheit der Anteile an und die gemeinsame Kontrolle über Crytek GmbH erwirbt.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Computerspielen
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2021 weggefallen.