Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pappas Holding GmbH; Rack Autó Kft
BWB/Z-5564
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Pappas Holding GmbH (5020 Salzburg, Österreich), die letztlich von Frau Generalkonsulin Catharina Pappas kontrolliert wird, beabsichtigt, von der Rack Holding Kft. (Budaörs, Ungarn) 100% der Anteile an der und somit alleinige Kontrolle über die Rack Autó Kft. (Budaörs, Ungarn) zu erwerben.
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Kraftfahrzeugen, die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie den Ersatzteilhandel.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2021 weggefallen.