Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BC Partners LLP; Tentamus Group GmbH - BWB/Z-5561 | Bundeswettbewerbsbehörde

BC Partners LLP; Tentamus Group GmbH

BWB/Z-5561

22.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BC Partners LLP, Vereinigtes Königreich, plant indirekt sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Tentamus Group GmbH, Deutschland, zu
erwerben.


Die geplante Transaktion betrifft Labore für Prüfung, Inspektion und Zertifizierung für Life Sciences.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.08.2021 weggefallen.

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