Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
emdequity GmbH; B.H. Holding GmbH; BIG Invest Holding GmbH; FEINIKO Handelsgesellschaft mbH
BWB/Z-5558
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von Anteilen an der FEINIKO Handelsgesellschaft mbH, Dortmund, durch die emdequity GmbH, München, und die BIG Invest Holding GmbH, Dortmund, und Erwerb alleiniger Kontrolle an der FEINIKO Handelsgesellschaft mbH durch die emdequity GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten; Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2021 weggefallen.