Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Azelis France Holding SAS; Quimdis SAS
BWB/Z-5554
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Azelis France Holding SAS (Courbevoie / France) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Quimdis SAS (Levallois-Perret / France) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Düften und Aromen, Kosmetika, Futtermittelzusatzstoffen für Tierernährung und Nahrungsergänzungsmitteln.
Betroffener Geschäftsbereich: Sonstiger Großhandel; Herstellung von chemischen Erzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2021 weggefallen.