Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saubermacher Dienstleistungs AG; Gassner Entsorgung und Umweltservice GmbH - BWB/Z-5553 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saubermacher Dienstleistungs AG; Gassner Entsorgung und Umweltservice GmbH

BWB/Z-5553

21.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Saubermacher Dienstleistungs AG beabsichtigt den Erwerb von 51% der Geschäftsanteile an der Gassner Entsorgung und Umweltservice GmbH in Gründung, Gewerbestraße 1, 5723 Uttendorf im Pinzgau.

Betroffener Geschäftszweig: Entsorgungswirtschaft 

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2021 weggefallen.

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