Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Saubermacher Dienstleistungs AG; Gassner Entsorgung und Umweltservice GmbH
BWB/Z-5553
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Saubermacher Dienstleistungs AG beabsichtigt den Erwerb von 51% der Geschäftsanteile an der Gassner Entsorgung und Umweltservice GmbH in Gründung, Gewerbestraße 1, 5723 Uttendorf im Pinzgau.
Betroffener Geschäftszweig: Entsorgungswirtschaft
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2021 weggefallen.