Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Axalta Coating Systems UK Holding Limited; U-POL Holdings Limited - BWB/Z-5550 | Bundeswettbewerbsbehörde

Axalta Coating Systems UK Holding Limited; U-POL Holdings Limited

BWB/Z-5550

21.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Axalta Coating Systems UK Holding Limited (UK) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über U-POL Holdings Limited (UK) zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Reparaturlacke

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht