Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Interpump Group S.p.A.; White Drive Motors and Steering LLC
BWB/Z-5546
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über White Drive Motors and Steering LLC, USA, White Drive Motors and Steering GmbH, Deutschland, Danfoss Power Solutions sp. z.o.o., Polen, und bestimmter Vermögenswerte von Danfoss A/S, Dänemark, durch Interpump Group S.p.A., Italien.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2021 weggefallen.