Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unifrax Holding Co.; Lydall, Inc. - BWB/Z-5545 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unifrax Holding Co.; Lydall, Inc.

BWB/Z-5545

19.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unifrax Holding Co. (USA) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Lydall, Inc. (USA) zu erwerben.  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Spezialprodukte für die thermische und akustische Filterung und Trennung. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2021 weggefallen.

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