Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Gilde Specialty Chemicals B.V.; Innotec Holding N.V.
BWB/Z-5543
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb aller ausstehenden Anteile (100 %) an Innotec International N.V., Belgien, durch Innotec Holding N.V., Belgien. Die Innotec Holding N.V. wird unter der alleinigen Kontrolle der Gilde Specialty Chemicals B.V. stehen, einem derzeitigen 100 %-Tochterunternehmen der Gilde Equity Management (GEM) Benelux Fund IV Coöperatief B.A., Niederlande.
Das angemeldete Vorhaben betrifft in Österreich den folgenden NACE-Code: Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2021 weggefallen.