Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WPEF VIII Holdco 1 B.V. ; The Cookware Company Ltd - BWB/Z-5538 | Bundeswettbewerbsbehörde

WPEF VIII Holdco 1 B.V. ; The Cookware Company Ltd

BWB/Z-5538

15.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Apollo TopCo BV, eine neu zu gründende Holdinggesellschaft, an der WPEF VIII Holdco 1 B.V., eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft von Waterland Private Equity Fund VIII C.V., 50% und Herr Jan Helskens 30% der Anteile halten werden, beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile der und alleinige Kontrolle über The Cookware Company Ltd und Cookware Company Holding America BV zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2021 weggefallen.

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