Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kollitsch Immobilien GmbH; PORR Bau GmbH
BWB/Z-5537
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PORR Bau GmbH und die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee sind eine Innovationspartnerschaft eingegangen im Zusammenhang mit dem Leuchtturmprojekt "Sport, Familie, Gesundheit", die insbesondere das neu zu errichtende Sport- und Vitalbad Klagenfurt betrifft.
Der dazu abgeschlossene Innovationspartnerschaftsvertrag soll, gemeinsam mit Nutzungsrechten für bisherige Ergebnisse, in eine Projektgesellschaft eingebracht werden, an der Kollitsch Immobilien GmbH zu 49% beteiligt sein wird.
Betroffener Geschäftszweig: Erschließung von Grundstücken; Bauträger
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2021 weggefallen.