Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vivendi SE; Lagardère SA - BWB/Z-5536 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vivendi SE; Lagardère SA

BWB/Z-5536

15.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Diese Anmeldung betrifft den Erwerb durch Vivendi SE (Frankreich) von einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung an Lagardère SA (vormals Lagardère SCA) (Frankreich), wodurch sich die Gesamtbeteiligung von Vivendi SE an Lagardère SA auf eine nicht-kontrollierende Minderheits-
beteiligung von 26,66% des Aktienkapitals und von 20,21% der Stimmrechte erhöht.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft folgende Tätigkeiten auf Seiten des Zielunternehmens: Einzelhandel;  Einzelhandel mit Waren verschiedener Art;  Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren; Verlagswesen; Verlegen von Büchern

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2021 weggefallen.

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