Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lindberg Gruppe; Kering Gruppe; Richemont Gruppe - BWB/Z-5535 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lindberg Gruppe; Kering Gruppe; Richemont Gruppe

BWB/Z-5535

14.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den beabsichtigten Erwerb der gesamten Anteile an der dänischen LINDBERG A/S sowie der schweizer LINDBERG AG durch die italienische Kering Exewear S.p.A.. Die beabsichtigte Transaktion erfüllt den Zusammenschlusstatbestand des § 7 Abs 1 Z 3 KartG iVm § 9 Abs 1 KartG.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Brillenproduktion.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Sehbehilfen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2021 weggefallen.

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