Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co.; Ganter Construction & Interiors GmbH - BWB/Z-5532 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co.; Ganter Construction & Interiors GmbH

BWB/Z-5532

14.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Ganter Construction & Interiors GmbH, Deutschland zu erwerben. 

Die Transaktion betrifft den Innenausbau und Architektur in der Bauwirtschaft. 

Betroffener Geschäftsbereich: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2021 weggefallen.

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