Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; QAD Inc - BWB/Z-5528 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; QAD Inc

BWB/Z-5528

13.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Investmentfirma Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt die Mehrheit der Anteile an und die alleinige Kontrolle über QAD Inc (USA) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2021 weggefallen.

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