Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Brembo S.p.A.; J.Juan Gruppe
BWB/Z-5527
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Brembo S.p.A., Italien, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die J.Juan Gruppe, Spanien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2021 weggefallen.