Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; Kutterer Mauer AG
BWB/Z-5525
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs GmbH, ein Anlagepool bzw -fonds der capiton Holding GmbH, beide Berlin, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile und Stimmrechte sowie alleinige Kontrolle über die Kutterer Mauer AG, Karlsruhe, Deutschland, sowie die Mauer + Partner GmbH, Intercity-Park, 2421 Kittsee, Österreich, zu erwerben.
Das Vorhaben betrifft die Entwicklung und Produktion von Kunststoffverschlusslösungen.
Wirtschaftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.08.2021 weggefallen.