Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sebia S.A.; WSHP Intermediate Holding Sarl; ORGENTEC Diagnostika GmbH - BWB/Z-5521 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sebia S.A.; WSHP Intermediate Holding Sarl; ORGENTEC Diagnostika GmbH

BWB/Z-5521

08.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sebia S.A. ("Sebia"), ein Hersteller und Verkäufer von Testinstrumenten für in-vitro- Diagnostik („IVD“) Testinstrumenten und Reagenzien, beabsichtigt, indirekt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die ORGENTEC Diagnostika GmbH ("Zielunternehmen" oder "ORGENTEC") zu erwerben.

ORGENTEC ist ein deutsches Unternehmen, das in der Entwicklung und Produktion und Vermarktung von Testsystemen für Autoimmundiagnostik im Labor tätig ist.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2021 weggefallen.

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