Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FSN Capital-Fonds; Sanitärgruppe Stiller GmbH - BWB/Z-5520 | Bundeswettbewerbsbehörde

FSN Capital-Fonds; Sanitärgruppe Stiller GmbH

BWB/Z-5520

08.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FSN Capital GP VI Limited, als General Partner von FSN Capital-Fonds, plant indirekt die Mehrheit der Anteile und damit alleinige Kontrolle über die Sanitärgruppe Stiller GmbH, Deutschland, von der Stiller und Salm GmbH & Co. KG, Deutschland, und der VR Equitypartner GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Die geplante Transaktion betrifft den Einzelhandel mit Bad- und Sanitäreinrichtungen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2021 weggefallen.

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