Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sandvik AB; Cambrio - BWB/Z-5518 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sandvik AB; Cambrio

BWB/Z-5518

07.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sandvik AB, Schweden, plant indirekt durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft, Sandvik Inc., USA, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über CAMBRIO, USA, von Battery Ventures LP, USA, zu erwerben.


Die geplante Transaktion betrifft CAD/CAM-Softwarelösungen für die Fertigungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2021 weggefallen.

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