Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compagnie de Saint-Gobain S.A.; Starcin Group
BWB/Z-5516
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Compagnie de Saint-Gobain S.A. (Frankreich) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Starcin Topco S.à r.l., Starcin Invest S.C.A. und Starcin GP Invest S.à r.l. (Luxemburg) von Starcin Luxembourg S.à r.l. und bestimmten Einzelpersonen, die als Verkäufer auftreten, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau, Herstellung von Frischbeton Transportbeton sowie Herstellung von Mörtel und anderem Beton Trockenbeton.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2021 weggefallen.