Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Compagnie de Saint-Gobain S.A.; Starcin Group - BWB/Z-5516 | Bundeswettbewerbsbehörde

Compagnie de Saint-Gobain S.A.; Starcin Group

BWB/Z-5516

07.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Compagnie de Saint-Gobain S.A. (Frankreich) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Starcin Topco S.à r.l., Starcin Invest S.C.A. und Starcin GP Invest S.à r.l. (Luxemburg) von Starcin Luxembourg S.à r.l. und bestimmten Einzelpersonen, die als Verkäufer auftreten, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau, Herstellung von Frischbeton Transportbeton sowie Herstellung von Mörtel und anderem Beton Trockenbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht