Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Coca-Cola HBC AG; Casa del Caffè Vergnano S.p.A.
BWB/Z-5514
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Coca-Cola HBC AG beabsichtigt über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft, CC Beverages Holdings II B.V., 30% der Anteile. und damit verbunden gemeinsame Kontrolle an Casa del Caffè Vergnano S.p.A. zu erwerben.
Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Kaffeeprodukten.
Betroffener Geschäftszweige: Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz; Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2021 weggefallen.