Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
VKR Holding A/S; Dovista A/S; Weru Gruppe
BWB/Z-5512
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
VKR Holding A/S, HØrsholm, Dänemark beabsichtigt indirekt über ihre Tochtergesellschaft DOVISTA A/S, Horsens, Dänemark die alleinige Kontrolle über die
Finestra GmbH, Hamburg, Deutschland und ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften (zusammen,,Weru Gruppe"), zu übernehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Fassadenfenster und Haustüren
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2021 weggefallen.