Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VKR Holding A/S; Dovista A/S; Weru Gruppe - BWB/Z-5512 | Bundeswettbewerbsbehörde

VKR Holding A/S; Dovista A/S; Weru Gruppe

BWB/Z-5512

06.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VKR Holding A/S, HØrsholm, Dänemark beabsichtigt indirekt über ihre Tochtergesellschaft DOVISTA A/S, Horsens, Dänemark die alleinige Kontrolle über die
Finestra GmbH, Hamburg, Deutschland und ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften (zusammen,,Weru Gruppe"), zu übernehmen.


Betroffener Geschäftszweig:  Fassadenfenster und Haustüren

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2021 weggefallen.

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