Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AV Holding International GmbH; AVAG Holding SE; Eisner GmbH - BWB/Z-5513 | Bundeswettbewerbsbehörde

AV Holding International GmbH; AVAG Holding SE; Eisner GmbH

BWB/Z-5513

07.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Eisner GmbH, FN 75009h durch die AV Holding International GmbH, HRB 14789, Amtsgericht Augsburg, Deutschland, eine Konzerngesellschaft der AVAG Holding SE, HRB 26380, Amtsgericht Augsbrug, Deutschland.

Betroffene Geschäftszweige: Handel mit Neuwagen der Marken Opel, Seat, Cupra, Fiat, Suzuki, Mazda, Kia, Alfa Romeo, Keep und Abarth, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2021 weggefallen.

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