Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Co-Investor Blocker, LLC; The Blackstone Group Inc.; The Carlyle Group Inc.; Hellman & Friedman LLC; Medline Industries, Inc. - BWB/Z-5510 | Bundeswettbewerbsbehörde

Co-Investor Blocker, LLC; The Blackstone Group Inc.; The Carlyle Group Inc.; Hellman & Friedman LLC; Medline Industries, Inc.

BWB/Z-5510

05.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von indirekten nicht-kontrollierenden Anteilen an Medline Industries Inc., USA, durch Co-Investor Blocker LLC, USA, The Blackstone Group, Inc., USA, The Carlyle Group, Inc., USA, und Hellman & Friedman LLC, USA.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von medizinischen und zahn­ medizinischen Apparaten und Materialien

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2021 weggefallen.

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