Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rhône Capital L.L.C.; Wahoo Fitness, LLC
BWB/Z-5509
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rhône Capital L.L.C., New York, USA, beabsichtigt zusammen mit den mit ihr verbundenen juristischen Personen ("Rhône Capital") den Erwerb alleiniger Kontrolle über Wahoo Fitness Holdings L.L.C., Delaware, USA.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2021 weggefallen.