Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Altor Fund Manager AB; Multi-Wing Group A/S
BWB/Z-5508
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Altor Fund V (No. 1) AB und Altor Fund V (No. 2) AB (Stockholm / Schweden) beabsichtigen, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Multi-Wing Group A/S (Vedbæk / Dänemark) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Ventilatoren für Heizung, Lüftung und Klimatechnik (HLK) und für Motorkühlungsprodukte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2021 weggefallen.