Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
„UNSER LAGERHAUS“ Warenhandelsgesellschaft m.b.H.; Einkaufszentrum Sabitzer GmbH
BWB/Z-5507
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Einkaufszentrum Sabitzer GmbH, 9330 Althofen durch die „UNSER LAGERHAUS“ Warenhandelsgesellschaft
m.b.H., 9020 Klagenfurt am Wörthersee.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf; Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2021 weggefallen.