Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wisag Airport Service/Aveco; Melo Group - BWB/Z-5505 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wisag Airport Service/Aveco; Melo Group

BWB/Z-5505

01.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 51% der Anteile sowie alleiniger Kontrolle über Smart Catering GmbH & Co. KG, Deutschland, durch Melo Holding GmbH, Teil der Melo Unternehmensgruppe, Deutschland, von der Wisag Gruppe, Deutschland.


Tätigkeitsbereich: Bordverpflegungsdienstleistungen (In-flight Catering Services)

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2021 weggefallen.

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