Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Charterhouse Capital Partners LLP; Labelium International S.A.S.
BWB/Z-5502
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Labyrinth HoldCo und Labyrinth BidCo, Zweckgesellschaften von Charterhouse Capital Partners Fund X, der wiederum Teil der Charterhouse-Gruppe (Vereinigtes Königreich) ist, beabsichtigen, direkt und indirekt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Labelium International S.A.S. (Frankreich) von den bestehenden Anteilseignern zu erwerben.
Geschäftszweig: digitales Marketing
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.07.2021 weggefallen.