Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Die Würth - Gruppe; CICMP Vertriebs-GmbH - BWB/Z-5501 | Bundeswettbewerbsbehörde

Die Würth - Gruppe; CICMP Vertriebs-GmbH

BWB/Z-5501

01.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an  sowie von alleiniger Kontrolle über CICMP Vertriebs-GmbH, Österreich, durch HSR  GmbH Hochdruck Schlauch + Rohr Verbindungen, einem 100 % - Tochterunternehmen  der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Deutschland. 
 
 Tätigkeitsbereich: Technischer Handel / Großhandel Industriegüter (Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör)

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2021 weggefallen.

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