Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Die Würth - Gruppe; CICMP Vertriebs-GmbH
BWB/Z-5501
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an sowie von alleiniger Kontrolle über CICMP Vertriebs-GmbH, Österreich, durch HSR GmbH Hochdruck Schlauch + Rohr Verbindungen, einem 100 % - Tochterunternehmen der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Deutschland.
Tätigkeitsbereich: Technischer Handel / Großhandel Industriegüter (Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör)
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2021 weggefallen.