Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CETP IV Investment 9 S.à r.l.; AGILOX Systems GmbH
BWB/Z-5500
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CETP IV Investment 9 S.à r.l. (Luxemburg), die von Fonds kontrolliert wird, welche von The Carlyle Group Inc. (Washington, DC / USA) verwaltet werden, beabsichtigt, 50,1% der Anteile an und alleinige Kontrolle über AGILOX Systems GmbH (Neukirchen bei Lambach / Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft fahrerlose mobile Logistik-Roboter.
Betroffene Industrie: Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2021 weggefallen.