Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EP Corporate Group, a.s.; MFresh Holding 1 s.r.o. - BWB/Z-5498 | Bundeswettbewerbsbehörde

EP Corporate Group, a.s.; MFresh Holding 1 s.r.o.

BWB/Z-5498

30.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EP Corporate Group, a.s. (Prag / Tschechien) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über MFresh Holding 1 s.r.o. (Prag / Tschechien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Retail-Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs und Kleinpaket-Lieferdienste. 

Betroffener Geschäftsbereich: Einzelhandel und Verkehr 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2021 weggefallen.

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