Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eurazeo SE; Committed Advisors SAS; Arena Gruppe; Hessnatur Gruppe; Kaffee Partner Gruppe - BWB/Z-5497 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eurazeo SE; Committed Advisors SAS; Arena Gruppe; Hessnatur Gruppe; Kaffee Partner Gruppe

BWB/Z-5497

29.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb durch (a) von mit Eurazeo SE, Frankreich, verbundenen Unternehmen, verwalteten und/oder beratenen Investitionsvehikeln und (b) Committed Advisors Secondary Fund IV, SLP, Frankreich, von 

(i) jeweils ca. 50%, und insgesamt 100%, der Anteile (limited partnership interests) an Capvis III Lux CV SCSp, 12D rue Guillaume Kroll, 1882 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg sowie 

(ii) (indirekt durch Capvis III Lux) mehr als 25% der Anteile an (a) REAcqua S.A. und ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, (b) Highrise S.à r.l. und ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, sowie (c) Kaffee Partner Holding GmbH und ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g.; Versand- und Internet- Einzelhandel; Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2021 weggefallen.

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