Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trioworld Industrier AB; Flexoplast B.V. - BWB/Z-5491 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trioworld Industrier AB; Flexoplast B.V.

BWB/Z-5491

28.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Trioworld Industrier AB, Schweden, beabsichtigt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Flexoplast B.V, Niederlande, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2021 weggefallen.

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